Terms & Conditions TIER Business - TIER

Allgemeine Geschäftsbedingungen
For Tier Business

Select YOUR COUNTRY

Germany (B2B Packages)

 TIER BUSINESS ENDKUNDEN-NUTZUNGSBEDINGUNGEN

§ 1 GEGENSTAND

(1) Im Rahmen dieser TIER Business Endkunden-Nutzungsbedingungen erbringt die TIER Mobility GmbH, c/o WeWork, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend „TIER“ genannt) Mobilitätsdienste (nachfolgend „TIER Dienste“; insbesondere vermietet TIER in einem free-floating Konzept Scooter mit einem Elektroantrieb – nachfolgend „TIER eScooter“ genannt – sowie Mopeds mit einem Elektroantrieb – nachfolgend „TIER eMoped“ genannt; TIER eScooter und TIER eMopeds auch gemeinsam die „TIER Fahrzeuge“ genannt) für freigeschaltete Mitarbeiter ihrer Business-Kunden mittels einer Applikation für internetfähige Mobiltelefone (nachfolgend „TIER Business App“ genannt). TIER Dienste werden nur an ordnungsgemäß über die TIER Business App registrierte und von einem Business-Kunden freigeschaltete Endkunden (nachfolgend „Endkunde“ genannt), nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten und nur innerhalb eines definierten Gebietes (nachfolgend „Geschäftsgebiet“ genannt) in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Free-floating bedeutet, dass die TIER Fahrzeuge innerhalb des Geschäftsgebiets angemietet und abgestellt werden können und nicht an feste Standorten gebunden sind.

(2) Diese allgemeinen TIER Business Endkunden-Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ANB“ genannt) gelten für die Nutzung der TIER Dienste und der TIER Business App durch Endkunden.

(3) Vertragspartner des Endkunden ist:

TIER Mobility GmbH c/o WeWork, Atrium Tower, 7. OG
Eichhornstraße 3,
10785 Berlin

vertreten durch ihren Geschäftsführer Lawrence Leuschner
eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Charlottenburg zu Registernummer HRB 198977 B
USt-Id-Nr.: DE 319609697
E-mail: info(at)tier.app
Telefon: +49 30 255580230
Web: https://about.tier.app/de/business

(4) TIER kann diese ANB von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft (insbesondere für zukünftige Mietverträge wie unten definiert) ändern oder ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Endkunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten durch Benachrichtigung per E-Mail an die bei Vertragsschluss vom Endkunden hinterlegte oder später mitgeteilte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Änderungen und Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Endkunde ihnen nicht in Text- oder Schriftform binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Im Falle des Widerspruchs des Endkunden gegen die Änderung oder Ergänzung dieser ANB ist TIER berechtigt, den Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser ANB gegenüber dem Endkunden mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht, die Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Widerspruchs und das Kündigungsrecht bei Widerspruch wird TIER den Endkunden zusammen mit der Mitteilung über die Änderung bzw. Ergänzung hinweisen.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen hat die deutsche Fassung Vorrang.

§ 2 NUTZUNG DER TIER BUSINESS APP 

(1) Um TIER Dienste in Anspruch zu nehmen, muss sich der Endkunde über die TIER Business App registrieren und ein Benutzerkonto (nachfolgend „Endkunden-Nutzerkonto“ genannt) anlegen. Die Freischaltung des Endkunden für ein Endkunden-Nutzerkonto in der TIER Business App erfolgt auf Veranlassung und durch einen Business-Kunden (z.B. den Arbeitgeber des Endkunden), der über Namen und Mobilfunknummer des Endkunden gemeinsam mit TIER die Vorkonfiguration übernimmt. Der Endkunde kann daraufhin von TIER über geeignete Kanäle (z.B. E-Mail) von TIER zur Registrierung eingeladen werden. Jeder Endkunde kann sich nur einmal registrieren. Nur ein ordnungsgemäß registrierter Endkunde kann einen Vertrag über die Nutzung der TIER Business App (nachfolgend „Nutzungsvertrag“ genannt) abschließen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(2) Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses, wofür insbesondere die Eingabe oder Bestätigung der Endkunden-Stammdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, gültige Zahlungsangaben) und das Akzeptieren dieser ANB im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlich sind, kommt der Nutzungsvertrag für die TIER Business App zwischen dem Endkunden und TIER zustande.

(3) Die konkrete Nutzung von TIER Diensten, insbesondere die Anmietung eines TIER Fahrzeuges erfolgt dann durch den Abschluss eines Mietvertrages gemäß den Regelungen dieser ANB, § 4. Klarstellend wird festgehalten, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags weder für TIER, noch für den Endkunden einen Anspruch auf den Abschluss von Mietverträgen begründet.

(4) TIER behält sich vor, die Registrierung eines Endkunden und/oder den Abschluss eines Mietvertrages im Einzelfall in Ausübung seines freien Ermessens abzulehnen.

§ 3 ENDKUNDEN-NUTZERKONTO

(1) Im Endkunden-Nutzerkonto ist das Hinterlegen einer privaten Zahlungsmethode erforderlich, von der Kosten der Nutzung von TIER Diensten eingezogen werden, die nach Verbrauch eines durch den Business-Kunden für den Endkunden eingestellten Budget anfallen. Ein Budget stellt der Business-Kunde aufgrund einer separaten Vereinbarung zwischen ihm und dem Endkunden (z.B. einem Arbeitsvertrag) bereit. TIER verantwortet weder die Bereitstellung noch die Anpassung solcher Budgets für den Endkunden. Im Endkunden-Nutzerkonto muss der angegebene Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit der Person des Endkunden übereinstimmen. Der Endkunde hat die von ihm im Endkunden-Nutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer und Zahlungsdaten. 

(2) Es ist dem Endkunden untersagt, Dritten die Nutzung eines über sein Endkunden-Nutzerkonto gebuchten TIER Dienste zu gestatten. Insbesondere ist die Weitergabe von Endkunden-spezifischen Registrierungsdaten oder Login-Daten für sein Endkunden-Nutzerkonto (z.B. Benutzername, Passwort, PIN) an andere Personen untersagt. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst ein (End-)Kunde von TIER ist. Der Endkunde verpflichtet sich, sein Passwort (soweit ein solches erforderlich ist) unverzüglich zu ändern, falls eine begründete Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte und TIER hierüber unverzüglich zu informieren.

(3) Für die Nutzung der TIER Business App muss der Endkunde über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der TIER Business App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob das jeweilige internetfähige Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt. Der Endkunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.

(4) Es ist dem Endkunden untersagt, die TIER Business App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die schuldhafte Zuwiderhandlung oder der begründete Verdacht eines entsprechenden Versuchs führen unmittelbar zum Ausschluss von der Nutzung der TIER Business App. TIER behält sich dabei die Geltendmachung etwaiger Ansprüche vor.

(5) Der Endkunde hat TIER den Verlust oder die Entwendung seines mit dem Endkunden-Nutzerkonto verknüpften Mobiltelefons oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Endkunden-Nutzerkontos durch Dritte unverzüglich anzuzeigen, da hierdurch die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der TIER Business App und der TIER Dienste durch unbekannte Dritte besteht. TIER wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren und den Endkunden per E-Mail informieren.

§ 4 ABSCHLUSS VON MIETVERTRÄGEN

(1) Eine Nutzung ist nur für solche TIER Dienste, insbesondere für die Anmietung solcher TIER Fahrzeuge möglich, die in der TIER Business App entsprechend angezeigt werden und als verfügbar gekennzeichnet sind. In Einzelfällen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort eines TIER Fahrzeugs kommt.

(2) Durch Klicken auf die Schaltfläche „[Kostenpflichtig starten]“ in der TIER Business App gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des entsprechenden Mietvertrages ab. Durch das Freischalten des jeweiligen TIER Fahrzeuges zur Nutzung nimmt TIER dieses Angebot an.

(3) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Mietvertrages und endet, wenn der Endkunde das TIER Fahrzeug gemäß § 5 ordnungsgemäß zurückgegeben hat oder die maximale Mietzeit nach § 4 (5) abgelaufen ist.

(4) Die maximale Mietzeit ist in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen TIER Dienstes auf der der TIER BUSINESS App und Website von TIER unter about.tier.app/de und dargestellt.

(5) Der Endkunde wird das TIER Fahrzeug vor Fahrtantritt mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auf die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionen beeinträchtigende Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen untersuchen und die bei einer solchen Untersuchung erkennbare Mängel, Schäden oder groben Verunreinigungen unverzüglich dem TIER Kundendienst melden. Er wird eine Nutzung des TIER Fahrzeuges bei Vorhandensein solcher Mängel, Schäden oder groben Verunreinigungen unterlassen.

(6) TIER ist berechtigt, den Endkunden bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes über die in den persönlichen Daten hinterlegten Kontaktdaten (einschließlich Mobilfunknummer) zu kontaktieren.

§ 5 MIETENDE

(1) Möchte der Endkunde den Mietvertrag beenden, so muss er das TIER Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß § 6 parken und sodann den Prozess zum Abschluss des Mietvorgangs auf der TIER Business App durchführen.

(2) Der Mieter sollte sich zuvor über die TIER Business App über die Grenzen des Geschäftsgebiets und Parkverbotszonen informieren. 

(3) Der Mietvorgang kann auf der TIER Business App nur abgeschlossen werden, wenn sich das jeweilige TIER Fahrzeuge innerhalb eines Geschäftsgebiets und außerhalb einer Parkverbotszone befindet. Zudem muss eine Internetverbindung herstellbar sein. Für den Fall, dass TIER eine Rückgabe außerhalb des Geschäftsgebiets ausnahmsweise über die TIER Business App ermöglicht oder dass die maximale Mietzeit außerhalb des Geschäftsgebiets überschritten wird, wird TIER dem Endkunden eine zusätzliche Gebühr von bis zu 5€ in Rechnung stellen.

(4) Sollten diese Voraussetzungen am gewählten Parkplatz nicht vorliegen, so ist eine Beendigung der Miete nicht möglich, und der Endkunde muss das TIER Fahrzeug bei Weiterlaufen der Mietzeit an einen Standort verbringen, an welchem die Voraussetzungen vorliegen.

(5) Wenn der Endkunde den Mietvorgang nach Abstellen des TIER Fahrzeuges nicht über die TIER Business App abschließt, wird der Abschluss des Mietvorgangs automatisch eingeleitet, sofern das TIER Fahrzeug für die jeweilige maximale Mietzeit nicht bewegt oder anderweitig benutzt wird.

(6) Kann der Mietvorgang trotz Vorliegens der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen mittels der TIER Business App aus technischen Gründen nicht beendet werden, hat der Endkunde dies unverzüglich (telefonisch oder über eine sonstige in der TIER Business App angegebene Kontaktmöglichkeit) TIER zu melden und die weitere Vorgehensweise mit TIER abzustimmen.

(7) Die Verpflichtung zur Fortzahlung der Miete endet erst mit Abschluss des Mietvorgangs, es sei denn, der Mietvorgang konnte aus Gründen nicht abgeschlossen werden, welche TIER zu vertreten hat (insbesondere technische Probleme der TIER Business App oder der TIER Fahrzeuge).

(8) Mit dem Abschluss des Mietvorgangs wird dem Endkunden die Gesamtmietzeit und der jeweils angefallene Gesamtpreis angezeigt. Die ordnungsgemäße Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt gegenüber dem Business-Kunden aufgrund eines separaten Vertrags zwischen TIER und dem Business-Kunden, soweit das vom Business-Kunden dem Endkunden in der TIER Business App eingeräumte Guthaben (nachfolgend „Budget“) für die Miete genutzt wird. Der Endkunde erhält für Fahrten, die außerhalb des Budgets mit einer privaten Zahlungsmethode bezahlt werden, an die in seinem Endkunden-Nutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine Aufstellung der über das Budget an den Business-Kunden abgerechneten Fahrten übersandt.

§ 6 ORDNUNGSGEMÄSSE RÜCKGABE UND PARKEN DES TIER ESCOOTER

(1) Der Endkunde hat das TIER Fahrzeug in gleichem Zustand zurückgeben, wie dieses bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde.

(2) Das TIER Fahrzeug muss ordnungsgemäß auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Für das Parken von eScootern als Elektrokleinstfahrzeugen gelten in Deutschland gemäß § 11 (5) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.

(3) Das TIER Fahrzeug darf an keinem Ort geparkt werden, an welchem das Parken durch die jeweiligen lokalen Vorschriften verboten ist.

(4) Durch die Art und Weise des Parkens des TIER Fahrzeuges dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit oder Rechte oder Rechtsgüter Dritter entstehen.

(5) Es ist der am TIER Fahrzeug befindliche Ständer zu verwenden.

(6) Insbesondere darf  TIER Fahrzeug nicht wie folgt geparkt werden:

quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den Straßenverkehr behindernd, an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo das TIER Fahrzeug Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden.

(7) Zur Gewährleistung des free-floating Konzeptes ist es erforderlich, dass das TIER Fahrzeug an öffentlich zugänglichen Stellen geparkt wird. Deswegen darf das TIER Fahrzeug nicht an schwer zugänglichen Orten geparkt werden, insbesondere nicht an folgenden Orten, soweit diese nicht ausdrücklich als Parkplätze von TIER ausgewiesen sind:

a) Privat- oder Firmengelände;
b) Hinterhöfe;
c) Parkhäuser;
d) Kundenparkplätzen insbesondere von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants, Bars;
e) Parkplätze von Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen;
f) Innenräume.

(8) Weiter dürfen Fahrzeuge nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19

Uhr“, „Dienstags, 6-13 Uhr“) geparkt werden. Dies gilt auch für Parkverbote, die bereits angeordnet aber im Zeitpunkt des Parkens noch nicht gültig sind (z.B. zukünftige, temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).

(9) Der Endkunde ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Falle einer berechtigten Anfrage von TIER Angaben zum genauen Rückgabeort eines TIER Fahrzeuges zu machen.

§ 7 ZAHLUNG DER NUTZUNGSGEBÜHREN

(1) Der Endkunde verpflichtet sich im Rahmen der Mietverträge zur Zahlung der jeweiligen Nutzungsgebühren. Dem Endkunden wird vor Abschluss des Mietvertrages in der TIER Business App die Entsperr-Gebühr für das TIER Fahrzeug sowie der Preis der Miete pro Minute angezeigt. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich geltende Umsatzsteuer beinhaltet. Die Nutzungsgebühren sind mit Beendigung der jeweiligen Miete fällig. Zur Zahlung der fälligen Entgelte wird zuerst das im Endkunden-Nutzerkonto etwaig vom Business-Kunden eingeräumte Budget verbraucht. Nach Verbrauch dieses Budgets im jeweiligen Abrechnungszeitraum vom 24., 00:00 Uhr eines Monats bis zum 23. 24.00 Uhr des Folgemonats wird eine private Zahlungsmethode belastet. Die korrekte Auswahl und Anpassung der Zahlungsmethode in der TIER Business App hat der Endkunde selbstverantwortlich vorzunehmen.

(2) Sollte das TIER Fahrzeug nicht vertragsgemäß einsetzbar sein, obwohl es in der TIER Business App entsprechend als „frei/verfügbar“ gekennzeichnet war, wird dem Endkunden keine Miete berechnet.

(3) Die Nutzung von TIER Fahrzeugen wird nach Wahl des Endkunden im jeweiligen Mietvertrag neben einer einmaligen Entsperr-Gebühr in der Standardabrechnung pro angefangener Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). 

(4) TIER arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen von Beträgen, welche nicht mit einem vom Business-Kunden eingeräumten Budget verrechnet werden, erfolgen nach der im entsprechenden Registrierungsprozess gewählten Zahlungsmethode. Mit Vertragsschluss bestätigt der Endkunde, dass er berechtigt ist über die angegebene Zahlungsmethode zu verfügen. Der Endkunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Endkunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann TIER dem Endkunden die hierfür entstandenen Kosten in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen gemäß der Gebührenliste auf der Internetseite von TIER (abrufbar unter: [URL]) zusätzlich zu den angefallenen Mietgebühren in Rechnung stellen, es sei denn der Endkunde weist nach, dass TIER kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. TIER ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Endkunden geltend zu machen.

(5) Gegen die Ansprüche von TIER kann der Endkunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Endkunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Endkunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 8 ABTRETUNG

TIER behält sich vor, Forderungen gegen den Endkunden aus diesem Vertragsverhältnis und den Mietverträgen an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Endkunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Endkunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei TIER weiterhin zuständig für allgemeine Endkundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

§ 9 FAHRBERECHTIGUNG ESCOOTER

(1) Zur Führung von TIER eScootern sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

a) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und
b) über ein aktives Endkunden-Nutzerkonto verfügen.

(2) Der Endkunde muss in der Lage sein, einen TIER eScooter verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Er muss Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Kraftfahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Kraftfahrzeugen vertraut sein.

§ 10 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES ENDKUNDEN/VERBOTE ESCOOTER

(1) Der Endkunde ist verpflichtet, den TIER eScooter pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und die TIER eScooter nur in einer Art und Weise zu nutzen, durch die keine Rechte und Rechtsgüter Dritter gefährdet werden.

(2) Der Endkunde ist insbesondere verpflichtet,

a) die maximale Belastungsgrenze von 100 kg einzuhalten,

b) den TIER eScooter während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,

c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung an TIER mitzuteilen,

d) die Nutzung des TIER eScooter umgehend zu beenden, wenn sich der TIER eScooter nicht in einem verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet,

e) beim Führen des TIER eScooters im deutschen Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nach Maßgabe der §§ 10 bis 13 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einzuhalten

f) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des TIER eScooters unverzüglich anzuhalten und TIER zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,

g) den TIER eScooter ordnungsgemäß gemäß § 6 zu parken.

(3) Dem Endkunden ist es insbesondere untersagt,

a) den TIER eScooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,

b) den TIER eScooter für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,

c) den TIER eScooter für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,

d) den TIER eScooter für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu verwenden,

e) mit dem TIER eScooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den TIER eScooter oder andere Sachen beschädigen oder dessen Fahrer oder Dritte verletzen könnten,

f) den TIER eScooter gleichzeitig mit einer weiteren Person zu verwenden,

g) den TIER eScooter für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

h) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am TIER eScooter auszuführen oder ausführen zu lassen.

(4) Der Endkunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Endkunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

§ 11 FAHRBERECHTIGUNG EMOPEDS

(1) Zur Führung von TIER eMopeds sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die:

• ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben,

• über ein aktives Endkunden-Nutzerkonto verfügen,

• eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Mopeds besitzen,

• den Validierungsprozess gemäß Absatz (3) erfolgreich abgeschlossen haben und

• das entsprechende Fahrerlaubnis-Dokument während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen.

(2) Der Endkunde muss in der Lage sein, ein TIER eMoped verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Er muss Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Mopeds haben, sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Mopeds vertraut sein.

(3) Endkunden müssen vor Abschluss eines Mietvertrages über ein TIER eMoped zur Validierung ihrer Identität und Fahrerlaubnis geeignete Dokumente in der TIER Business App überprüfen lassen. Als gültige Fahrerlaubnis werden europäische Führerscheine aus der EU/EWR und des Vereinigten Königreiches (UK) akzeptiert.

(4) Nach erfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis schaltet TIER den Zugang zur Nutzung von TIER eMopeds für den Endkunden automatisch frei. TIER wird von Zeit zu Zeit, in der Regel nach Ablauf von 36 Monaten ab Registrierung (Fahrerlaubnisse aus EU/EWR), den Zugang des Endkunden zu TIER eMopeds deaktivieren, bis dieser einen erneuten Validierungsprozess durchlaufen hat, um die fortbestehende Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Unabhängig davon behält sich TIER das Recht vor, den Endkunden jederzeit aufzufordern, zwecks einer Überprüfung der Fahrerlaubnis einen erneuten Validierungsprozess in der TIER Business App zu durchlaufen. Kommt der Endkunde dieser Aufforderung nicht nach, kann TIER den Zugang des Kunden zu TIER eMopeds und/oder das Endkunden-Nutzerkonto sperren.

(5) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für TIER eMopeds für die Gesamtdauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Gesamtdauer eines Fahrverbotes. Endkunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an TIER zu melden.

§ 12 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES ENDKUNDEN/VERBOTE EMOPEDS

(1) Der Endkunde ist verpflichtet, das TIER eMoped pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung des TIER eMopeds keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.

(2) Der Endkunde ist insbesondere verpflichtet,

a) das TIER eMoped nur im Einklang mit den folgenden Dokumenten zu nutzen:

  • Nutzung der TIER eMopeds: about.tier.app/help
  • Handhabung der TIER eMopeds: about.tier.app/how-tier-works/e-mopeds/user-manual 

b) beim Führen des TIER eMopeds im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten,

c) Gewalt- und Unfallschäden oder grobe Verschmutzungen unverzüglich TIER mitzuteilen

d) die Nutzung des TIER eMopeds umgehend zu beenden, wenn sich das TIER eMoped nicht in einem verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet,

e) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des TIER eMopeds, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht vertraglich von TIER übernommen werden,

f) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Lenker- bzw. Cockpitanzeige unverzüglich anzuhalten und TIER zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann, sowie

g) Vor Mietbeginn sicherzustellen, dass sein Smartphone genügend Akkukapazität aufweist, um die Miete bei Mietende wieder beenden zu können,

h) zu beachten, dass das TIER eMoped aufgrund des elektrischen Antriebes keine Antriebs- und Betriebsgeräusche emittiert, daher für Fußgänger und Fahrradfahrer schwieriger wahrnehmbar ist, was eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert

i) das TIER eMoped nur mit geeignetem Schutzhelm zu verwenden das TIER eMoped während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,

j) das TIER eMoped ordnungsgemäß gemäß §6 zu parken.

(3) Dem Endkunden ist es insbesondere untersagt,

a) das TIER eMoped unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,

b) das TIER eMoped für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,

c) das TIER eMoped für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,

d) das TIER eMoped bei Wetterbedingungen zu verwenden, für die das TIER e-Moped aufgrund seiner Eigenschaften nicht geeignet ist (z.B. Schnee und Eis),

e) das TIER eMoped für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu verwenden,

f) mit dem TIER eMoped Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das TIER eMoped oder andere Sachen beschädigen oder dessen Fahrer oder Dritte verletzen könnten,

g) mit dem TIER eMoped einen Beifahrer zu befördern, sofern der Beifahrer keinen geeigneten Schutzhelm verwendet,
h) mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von einem (1) Beifahrer zu befördern,

i) das TIER eMoped einem nicht gem. § 9 (1) Fahrberechtigten zu überlassen,

j) Kinder oder Kleinkinder unter 13 Jahren oder Säuglinge zu befördern,

k) das TIER eMoped für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

l) mit dem TIER eMoped Fahrten ins Ausland zu unternehmen,

m) das TIER eMoped mit einem Transporter/Anhänger zu transportieren, sowie

n) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am TIER eMoped auszuführen oder ausführen zu lassen.

o) das TIER eMoped grob zu verschmutzen, zu bemalen, Sticker oder Kleber anzubringen oder zu entfernen, oder

p) Gegenstände, die zur Fahrzeugausstattung gehören, insbesondere Akkus, zu bewegen, zu verändern oder zu entfernen.

(4) Der Endkunde ist dafür verantwortlich, dass das mit dem TIER eMoped zu transportierende Gesamtgewicht einschließlich Fahrer und Beifahrer sowie mitgeführter Gegenstände (z. B. Rucksack, Taschen, Helm) für die örtlichen Straßenverhältnisse und das genutzte TIER eMoped geeignet ist. In keinem Fall darf das zu transportierende Gesamtgewicht 150 kg überschreiten.

(5) Der Endkunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

§ 13 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

(1) Unfälle mit einem TIER Fahrzeug hat der Endkunde unverzüglich TIER zu melden.

(2) Der Endkunde hat soweit es ihm möglich und unter den gegebenen Umständen zumutbar ist, nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Endkunde dies TIER unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit TIER abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Endkunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, TIER davon vertragsgemäß informiert wurde), und

b) nach Absprache mit TIER ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.

(3) Der Endkunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführter TIER Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Endkunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, wird TIER dem Endkunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Formulars beim Endkunden vollständig ausgefüllt an TIER zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Absendung der Anzeige an TIER. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung durch den Endkunden, wird TIER seine hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Endkunden geltend machen, es sei denn der Endkunde hat die verspätete Absendung nicht zu vertreten (z.B. weil ihm dies aufgrund erlittener Unfallfolgen tatsächlich nicht fristgemäß möglich war).

(5) Der Endkunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.

§ 14 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

(1) Die vertragsgemäße Nutzung von TIER Fahrzeugen ist in Deutschland haftpflichtversichert.

(2) Dem Endkunden ist es untersagt, Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung von TIER anzuerkennen oder zu befriedigen.

(3) Verletzt der Endkunde eine seiner Verpflichtung schuldhaft und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Im Falle einer Teilfreigabe gilt der vorstehende Versicherungsschutz nur in verminderter Höhe. Eine etwaige Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten Endkunden; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Endkunden gilt eine etwaige Haftungsbeschränkung des Endkunden, soweit der Versicherer die Zahlung an TIER gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den etwaigen Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.

(4) Führt eine schuldhafte Verletzung der in diesem Vertrag geregelten Pflichten des Endkunden dazu, dass der Versicherer TIER in Regress nehmen kann, kann TIER in gleichem Umfang den Endkunden in Regress nehmen.

§ 15 HAFTUNG DER TIER

(1) TIER haftet für Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (nachfolgend gemeinsam „Schäden“) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TIER

a) unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, für die Vertragsparteien bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten ist insoweit ausgeschlossen.

(3) Die sich aus dem vorstehenden Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden TIER nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit TIER einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 HAFTUNG DES ENDKUNDEN

(1) Der Endkunde haftet gegenüber TIER nach den allgemeinen Vorschriften.

Dies beinhaltet insbesondere die Haftung für schuldhafte Verstöße gegen §§ 9 bis 13 oder auch die von ihm zu vertretene Entwendung, Beschädigung oder Verlust eines TIER Fahrzeuges. TIER hat im Rahmen solcher Schadensersatzansprüche gegen den Endkunden, auch einen Anspruch gegen den Endkunden auf Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter, sofern der Endkunde keinen Versicherungsschutz hat. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung gegen solche Drittansprüche ein. Klarstellend wird festgehalten, dass hierbei ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.

(2) Der Endkunde haftet für sämtliche seiner schuldhaften Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von TIER Diensten zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle hieraus entstehenden Kosten von TIER auf und stellt TIER vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei.

(3) Der Endkunde haftet nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt und nicht auf TIER Rückgriff genommen wird.

(4) Eine etwaige zwischen TIER und dem Endkunden vereinbarte Haftungsbegrenzung zugunsten des Endkunden für Schäden an TIER Fahrzeugen gilt nicht, wenn der Endkunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

(5) Führt der Endkunde den Schaden am TIER Fahrzeug grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Endkunden gegenüber TIER nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an TIER gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

(6) Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der TIER durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält TIER vom Endkunden für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Gebührenliste es sei denn, der Endkunde weist nach, dass TIER ein wesentlich niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. TIER ihrerseits ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 15 VORÜBERGEHENDE SPERRUNG DES ENDKUNDEN-NUTZERKONTOS UND NUTZUNGSAUSSCHLUSS

(1) TIER kann das Endkunden-Nutzerkonto vorläufig sperren

a) wenn für die Vertragserfüllung wesentliche Daten nicht oder nicht richtig angegeben sind und der Endkunde diese nicht nach Mahnung von TIER innerhalb einer von TIER hierfür gesetzten, angemessenen Frist korrigiert hat,

b) wenn sich der Endkunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe im Verzug befindet,

c) im Falle sonstiger wesentlicher, schuldhafter Vertragsverletzungen des Endkunden, wenn der Endkunde diese nicht nach Mahnung von TIER innerhalb einer von TIER hierfür gesetzten, angemessenen Frist unterlässt und die entstandenen Folgen beseitigt hat,

d) wenn beim Endkunden-Nutzerkonto Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung durch Dritte bestehen,

e) wenn der Vertrag mit dem Business-Kunden endet oder der Endkunde nicht länger zu den vom Business-Kunden ausgewählten, berechtigen Nutzerkreis gehört.

f) wenn der Business-Kunde TIER um eine solche Sperrung bittet. 

(2) TIER wird die Sperrung des Endkunden-Nutzerkontos nach Wegfall des Sperrungsgrundes aufheben.

§ 16 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES NUTZUNGSVERTRAGS

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch TIER liegt insbesondere vor, wenn der Endkunde

a) sich wiederholt (mindestens zweimal innerhalb von sechs Monaten) mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe im Verzug befindet;

b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, die die Durchführung dieses Vertrages betreffen, und deshalb TIER die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;

c) trotz Abmahnung wesentliche Vertragsverletzungen nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht innerhalb der von TIER gesetzten, angemessenen Frist beseitigt;

d) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;

e) die Registrierungsdaten bzw. Login-Daten zu seinem Endkunden-Nutzerkonto an eine andere Person weitergegeben hat;

f) den Versuch unternommen hat, die TIER Business App mit nicht von TIER vorgesehenen oder sonst genehmigten informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.

§ 17 WIDERRUFSRECHT

Hinsichtlich dieses Nutzungsvertrags und jedes einzelnen Mietvertrags steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TIER Mobility GmbH, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin, Tel: 030/568 38651, E-Mail: info(at)tier.app) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden. Die Verwendung dieses Formulars für den Widerruf ist jedoch nicht vorgeschrieben.)

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

An

TIER Mobility GmbH,
c/o WeWork,
Eichhornstraße 3,
10785 Berlin
Deutschland
Tel: +49 030 / 568 38651,
E-mail: info@tier.app

Widerruf

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 18 DATENSCHUTZ

TIER erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Endkunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Endkunden beachtet TIER die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des BDSG und des TMG.

Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Endkunden wird auf die auf dem TIER Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Auf Verträge zwischen dem Endkunden und TIER findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, mit der Maßgabe, dass diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass einem Endkunden der Verbraucher ist, der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Endkunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

(2) Ist der Endkunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Berlin Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder jedem Mietvertrag. Andere gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Der Endkunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TIER auf Dritte übertragen.

§ 20 KUNDENDIENST / BESCHWERDEN

(1) Der Endkunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an die folgenden Kontaktdaten wenden:

TIER Mobility GmbH
c/o WeWork
Eichhornstraße 3
10785 Berlin
Tel: 030 / 568 38651
E-mail: business@tier.app

(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. 

(3) TIER ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, an dem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Von einer freiwilligen Teilnahme i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG wird abgesehen.

(4) TIER hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

Stand: 24.09.2020